Für das Wiederhochfahren der Wirtschaft wird eine starke Leasing-Branche gebraucht
Der Shutdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat zu einem massiven Einbruch der Wirtschaftsleistung geführt und nahezu alle Branchen in ihrer gesamten Breite getroffen. Konjunkturexperten rechnen mit einem Rückgang des BIP für 2020 zwischen 6 Prozent und 7 Prozent. Die Lockerungen haben den Fall zwar gestoppt, die Talsohle scheint vorerst erreicht zu sein. Doch die erhoffte Aufschwungphase läuft nur sehr schleppend an. Besonders besorgniserregend ist die schlechte Investitionsstimmung. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet in seiner im Juni vorgestellten Konjunkturprognose mit einem Rückgang der Ausrüstungsinvestitionen für das laufende Jahr in Höhe von rund 20 Prozent. Ohne private Investitionen kann jedoch der nachhaltige Neustart der Wirtschaft nicht gelingen. Der Leasing-Wirtschaft als Investitionsmotor kommt hierbei eine besondere Rolle zu.
Nach einer branchenübergreifenden Blitzumfrage des DIHK rechnen fast vier von fünf Unternehmen für das Gesamtjahr 2020 mit einem Rückgang ihrer Umsätze. Besonders zu schaffen macht ihnen der Nachfragerückgang (60 Prozent) sowie die Stornierung von Aufträgen (43 Prozent). Gut ein Drittel der Unternehmen (36 Prozent) hat die ursprünglichen Investitionspläne daher gekürzt oder auf unbestimmte Zeit verschoben. Eine Rückkehr zum Vorkrisenniveau erwartet mehr als jedes dritte Unternehmen erst im nächsten Jahr oder noch später. Das sogenannte konjunkturelle V-Szenario – drastischer Einbruch und schneller Wiederaufstieg – ist nicht eingetreten. Ob es dagegen ein gespreiztes V oder ein gebogenes U wird, bleibt abzuwarten, wobei ein U unter Konjunkturexperten als wahrscheinlichste Variante gilt: Dem scharfen Einbruch folgt eine Durststrecke, bevor es allmählich wieder bergauf geht.
Investitionsschwäche schadet Innovationskraft
Zu wenige und zu geringe Investitionen wirken als Wachstumsbremse und schaden der Innovationskraft. Ursachen dafür, dass Investitionen auf Eis gelegt werden, sind laut DIHK-Umfrage die fehlende Nachfrage, schwierige Finanzierungsbedingungen und die Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung. Viele (gesunde) Unternehmen mussten sich in der Krise ungeplant verschulden und ihre Rücklagen aufbrauchen. Zwar konnte mit dem umfassenden Corona-Hilfeprogramm der Bundesregierung das Schlimmste vermieden und die Folgen des Shutdowns gemildert werden. Doch fehlt es den Unternehmen an Eigenkapital und Liquidität, was zu einem neuen Problem für das Hochfahren der Wirtschaft führt: Wenn Unternehmen jetzt ihr Geschäft wieder hochfahren wollen, brauchen sie ein gutes Fundament für ihre Investitionen. Investitionen dürfen sich nicht als Achillesferse der Wirtschaft erweisen. Darauf hat der BDL in zahlreichen Gesprächen mit der Politik und Stellungnahmen deutlich hingewiesen.
Investitionsmotor Leasing
Leasing als wichtiger Bestandteil im Finanzierungsmix der Unternehmen kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Beim Leasing erwirbt das Unternehmen nur die Nutzungsrechte am Fahrzeug, der Maschine oder der IT-Ausstattung, das Objekt selbst bleibt im Eigentum der Leasing-Gesellschaft – und steht in deren Bilanz. Für die Nutzung zahlt der Leasing-Kunde monatliche Raten. Nach dem „Pay-as-you-earn"-Prinzip lassen sich die Leasing-Raten aus den erwirtschafteten Erträgen des Investitionsobjekts bestreiten. Beim innovativen „Pay-per-Use“-Modell zahlt der Leasing-Kunde die Rate in Abhängigkeit von der tatsächlichen Nutzung des Leasing-Gutes. Brummt das Geschäft und ist die Nutzung einer Maschine entsprechend hoch, steigen die Raten – und umgekehrt. Ein attraktives Nutzungskonzept gerade in Zeiten mit unsicherer Geschäftsentwicklung.
Nicht zuletzt ermöglicht Leasing eine bessere Planung der Investitionskosten, insbesondere wenn noch ergänzende Serviceangebote der Leasing-Gesellschaft wie Wartung, Reparatur, technischer Support in Anspruch genommen werden. Und Planungssicherheit und Kostentransparenz sind entscheidend in unsicheren Zeiten. Leasing kann daher als Investitionsmotor für den Neustart der Wirtschaft wirken und Unternehmen ermöglichen zu investieren.
Sale-and-lease-back zur Liquiditätsbeschaffung
Leasing kann mittels Sale-and-lease-back (SLB) auch Liquidität verschaffen. Unternehmen verfügen über zahlreiche stille Reserven, z. B. gebundenes Eigenkapital in Immobilien oder Maschinen. Beim SLB-Vertrag kauft die Leasing-Gesellschaft das Objekt – also die Maschine oder Produktionsanlage, den Lkw oder das Produktionsgebäude – vom künftigen Leasing-Nehmer und verleast es diesem anschließend zurück.
Konjunkturpaket nimmt Forderungen der Leasing-Branche auf
Die Erfahrung zeigt, dass in unsicheren Zeiten Unternehmen aus all diesen Gründen verstärkt auf Leasing zurückgreifen – wenn sie planen zu investieren. Aufgabe der Politik ist es nun, Investitionsanreize für die deutsche Wirtschaft zu setzen. Der BDL begrüßt daher im Grundsatz das Konjunkturpaket der Bundesregierung, das Anfang Juni vorgestellt wurde, insbesondere die steuerlichen Impulse wie die temporäre Einführung der degressiven AfA (Abschreibung für Abnutzung). Die degressive AfA bildet den tatsächlichen Wertverlust einer Maschine, Anlage und anderer Wirtschaftsgüter ab. Der BDL hat sich seit langem für ihre Wiedereinführung eingesetzt. Denn die degressive AfA ist ein wirksames und schnell umsetzbares Instrument, um Investitionen anzukurbeln. Zudem gehen dem Staat keine Steuereinnahmen verloren, vielmehr werden sie nur zeitlich verschoben. Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sollte jedoch nicht befristet sein.
Zu begrüßen ist im Konjunkturpaket auch die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrages. Von Vorteil für die Leasing-Branche ist, dass der Freibetrag für die existierenden Hinzurechnungstatbestände bei der Gewerbesteuer verdoppelt wird. Das Zukunftspaket gibt damit gute Impulse für Investitionen in Klimatechnologien.
Auswirkung der Umsatzsteuersenkung
Zur temporären Umsatzsteuersenkung der Koalition nimmt der BDL eine ambivalente Haltung ein: Grundsätzlich befürwortet der Verband, dass mittels der befristeten Senkung der Mehrwertsteuersätze der private Konsum angekurbelt werden soll. Im B2B-Bereich, der das Leasing-Geschäft dominiert, sind jedoch keine Wachstumsimpulse zu erwarten, da die Kunden durch den Vorsteuerabzug meist vollständig von der Umsatzsteuer entlastet sind. Den erheblichen Bürokratiekosten durch die mehrmalige Umstellung in kurzer Zeit, die schon wegen der extrem knappen Vorlaufzeit enorme Herausforderungen für die betriebliche Praxis mit sich gebracht hat, steht hier kein adäquater Nutzen gegenüber. Der BDL hat sich daher zusammen mit anderen Verbänden für Erleichterungen stark gemacht und eine Nichtbeanstandungsregelung für Dauerleistungen und deren Teilleistungen im B2B-Bereich vorgeschlagen. Bei der Abrechnung von Teilentgelten, die vor dem 1. Januar 2021 für nach dem 31. Dezember 2020 ausgeführte Leistungen vereinnahmt werden, wurde eine Nichtbeanstandungsregelung ergänzt. Dem zentralen Vorschlag bei Dauerleistungen ist das Bundesfinanzministerium jedoch nur in sehr beschränktem Umfang für den Monat Juli gefolgt.
Zukunftspaket für strukturellen Wandel
Das Konjunkturprogramm enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen auch der strukturelle Wandel der Wirtschaft zu Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung unterstützt werden soll. Stichworte sind hier Investitionen u.a. in Elektromobilität, Wasserstoff, Ausbau erneuerbarer Energien, CO2-Gebäudesanierung etc. Leasing kann hier einen nicht unerheblichen Anteil der Investitionen für Unternehmen in Deutschland realisieren.